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   BPatG, 24.07.2023 - 29 W (pat) 556/20   

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BPatG, 24.07.2023 - 29 W (pat) 556/20 (https://dejure.org/2023,21108)
BPatG, Entscheidung vom 24.07.2023 - 29 W (pat) 556/20 (https://dejure.org/2023,21108)
BPatG, Entscheidung vom 24. Juli 2023 - 29 W (pat) 556/20 (https://dejure.org/2023,21108)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (37)

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 24.07.2023 - 29 W (pat) 556/20
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 53 - Henkel; BGH a. a. O. Rn. 15 - Pippi Langstrumpf-Marke; a. a. O. Rn. 10 - OUI; a. a. O. Rn. 16 - for you; GRUR 2014, 872 Rn. 13 - Gute Laune Drops).

    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops; GRUR 2010, 1100 Rn. 20 -TOOOR!).

    Von einem beschreibenden Begriff kann vielmehr auch auszugehen sein, wenn das angemeldete Zeichen verschiedene Bedeutungen hat, sein Inhalt vage und nicht klar umrissen ist oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Dienstleistungen beschreibt (BGH GRUR 2014, 872 Rn. 25 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 18 - HOT).

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

    Auszug aus BPatG, 24.07.2023 - 29 W (pat) 556/20
    1. Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2015, 1198 Rn. 59 f. - Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; BGH GRUR 2020, 411 Rn. 10 - #darferdas? II; GRUR 2018, 301 Rn. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI).

    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH GRUR 2018, 932 - darferdas?; GRUR 2016, 934 - OUI).

    Zutreffend hat die Beschwerdeführerin darauf hingewiesen, dass allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, weshalb ein großzügiger Maßstab anzulegen ist, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH a. a. O. - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI).

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 24.07.2023 - 29 W (pat) 556/20
    Von einem beschreibenden Begriff kann vielmehr auch auszugehen sein, wenn das angemeldete Zeichen verschiedene Bedeutungen hat, sein Inhalt vage und nicht klar umrissen ist oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Dienstleistungen beschreibt (BGH GRUR 2014, 872 Rn. 25 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 18 - HOT).

    Für die Annahme fehlender Unterscheidungskraft ist es ferner bereits ausreichend, wenn das angemeldete Zeichen in einer seiner Bedeutungen beschreibend ist (vgl. u.a. BGH GRUR 2014, 569 - HOT; GRUR 2014, 1204 - DüsseldorfCongress).

  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

    Auszug aus BPatG, 24.07.2023 - 29 W (pat) 556/20
    Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft vor allem auch Zeichen, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird und die sich damit in einer beschreibenden Angabe erschöpfen (BGH GRUR 2014, 1204 Rn. 16 - DüsseldorfCongress; a. a. O. Rn. 16 - Gute Laune Drops; a. a. O. Rn. 23 - TOOOR!).

    Für die Annahme fehlender Unterscheidungskraft ist es ferner bereits ausreichend, wenn das angemeldete Zeichen in einer seiner Bedeutungen beschreibend ist (vgl. u.a. BGH GRUR 2014, 569 - HOT; GRUR 2014, 1204 - DüsseldorfCongress).

  • BPatG, 20.06.2022 - 29 W (pat) 22/21
    Auszug aus BPatG, 24.07.2023 - 29 W (pat) 556/20
    Die Prüfung selbst, ob das erforderliche (Mindest-)Maß an Unterscheidungskraft vorliegt, darf sich dabei aber nicht auf ein Mindestmaß beschränken, sondern muss streng, vollständig, eingehend und umfassend sein (vgl. EuGH GRUR 2019, 1194 Rn. 28 AS/DPMA - #darferdas? unter ausdrücklicher Bezugnahme auf EuGH GRUR 2003, 604 Rn. 59 - Libertel; BPatG, Beschluss vom 20.06.2022, 29 W (pat) 22/21 - aktionaersforum).

    Es ist branchenüblich, dass für Messen Bezeichnungen gewählt werden, welche regelmäßig auf das Thema, die Aussteller und/oder das angesprochene Publikum hinweisen (vgl. u. a. BPatG, Beschluss vom 20.06.2022, 29 W (pat) 22/21 - aktionaersforum; Beschluss vom 27.01.2021, 29 W (pat) 508/18 - Die Getränke Könner, Beschluss vom 23.06.2015, 29 W (pat) 582/12 - Managing Trust;.

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 24.07.2023 - 29 W (pat) 556/20
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH GRUR 2018, 932 - darferdas?; GRUR 2016, 934 - OUI).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 24.07.2023 - 29 W (pat) 556/20
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rn. 11 - grill meister).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 24.07.2023 - 29 W (pat) 556/20
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops; GRUR 2010, 1100 Rn. 20 -TOOOR!).
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 24.07.2023 - 29 W (pat) 556/20
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rn. 11 - grill meister).
  • EuGH, 12.09.2019 - C-541/18

    Deutsches Patent- und Markenamt (#darferdas?) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus BPatG, 24.07.2023 - 29 W (pat) 556/20
    Die Prüfung selbst, ob das erforderliche (Mindest-)Maß an Unterscheidungskraft vorliegt, darf sich dabei aber nicht auf ein Mindestmaß beschränken, sondern muss streng, vollständig, eingehend und umfassend sein (vgl. EuGH GRUR 2019, 1194 Rn. 28 AS/DPMA - #darferdas? unter ausdrücklicher Bezugnahme auf EuGH GRUR 2003, 604 Rn. 59 - Libertel; BPatG, Beschluss vom 20.06.2022, 29 W (pat) 22/21 - aktionaersforum).
  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17

    Unterscheidungskraft eines Zeichens bei Vorliegen von praktisch bedeutsamen und

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • BGH, 30.01.2020 - I ZB 61/17

    Markenrecht: Anforderungen an die Prüfung der Unterscheidungskraft bei mehreren

  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

  • EuGH, 16.09.2015 - C-215/14

    Société des Produits Nestlé - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

  • BGH, 10.09.2020 - I ZB 13/20

    Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Anmeldung der Bezeichnung

  • BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08

    Kein Markenschutz für "Linuxwerkstatt" mangels Unterscheidungskraft

  • BPatG, 23.06.2015 - 29 W (pat) 582/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Managing Trust" - keine Unterscheidungskraft - kein

  • BPatG, 27.01.2021 - 29 W (pat) 508/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "DIE GETRÄNKE-KÖNNER" - fehlende Unterscheidungskraft

  • BPatG, 11.09.2013 - 29 W (pat) 544/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "WoMenPower" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 25.02.2015 - 29 W (pat) 54/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Produkte suchen Produzenten" - keine

  • BPatG, 08.02.2012 - 29 W (pat) 535/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "MicroNanoTec" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 28.06.2011 - 27 W (pat) 163/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Die Genussakademie" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 21.02.2008 - 27 W (pat) 135/07
  • BPatG, 27.06.2011 - 28 W (pat) 46/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Orthopaedicum" - Freihaltungsbedürfnis -

  • BPatG, 27.09.2011 - 27 W (pat) 582/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Medienwerkstatt - Coburg" - keine

  • BPatG, 08.06.2005 - 25 W (pat) 30/04
  • BPatG, 30.11.2023 - 26 W (pat) 520/23
    (4) Selbst beim vergleichbaren Begriff "Werkstatt" ist der Verkehr seit langem daran gewöhnt, dass dieser - insbesondere in Kombination mit weiteren vorangestellten Bestandteilen - nicht mehr nur mit traditionellen handwerklichen Leistungen und den von Handwerkern produzierten Waren verbunden ist, sondern vielmehr gerade auch in Verbindung mit Dienstleistungen verwendet wird (BPatG 29 W (pat) 556/20 - Architekturwerkstatt; 25 W (pat) 30/04 - Gesundheitswerkstatt.de; 27 W (pat) 135/07 - Wasserwerkstatt; 25 W (pat) 65/08 - Linuxwerkstatt; 27 W (pat) 582/10 - Medienwerkstatt - Coburg).
  • BPatG, 30.11.2023 - 26 W (pat) 521/23
    den von Handwerkern produzierten Waren verbunden ist, sondern vielmehr gerade auch in Verbindung mit Dienstleistungen verwendet wird (BPatG 29 W (pat) 556/20 - Architekturwerkstatt; 25 W (pat) 30/04 - Gesundheitswerkstatt.de; 27 W (pat) 135/07 - Wasserwerkstatt; 25 W (pat) 65/08 - Linuxwerkstatt; 27 W (pat) 582/10 - Medienwerkstatt - Coburg).
  • BPatG, 30.11.2023 - 26 W (pat) 522/23
    (4) Selbst beim vergleichbaren Begriff "Werkstatt" ist der Verkehr seit langem daran gewöhnt, dass dieser - insbesondere in Kombination mit weiteren vorangestellten Bestandteilen - nicht mehr nur mit traditionellen handwerklichen Leistungen und den von Handwerkern produzierten Waren verbunden ist, sondern vielmehr gerade auch in Verbindung mit Dienstleistungen verwendet wird (BPatG 29 W (pat) 556/20 - Architekturwerkstatt; 25 W (pat) 30/04 - Gesundheitswerkstatt.de; 27 W (pat) 135/07 - Wasserwerkstatt; 25 W (pat) 65/08 - Linuxwerkstatt; 27 W (pat) 582/10 - Medienwerkstatt - Coburg).
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